Zweijährige Berufsfachschule Gesundheit / Erziehung und Soziales - Praxisintegrierte Form
Fachrichtung: Kinderpflege (BKP)
Bildungsziel
Die zweijährige Berufsfachschule für Kinderpflege vermittelt den Berufsabschluss "Staatlich geprüfte Kinderpflegerin"/"Staatlich geprüfter Kinderpfleger" und den mittleren Schulabschluss sowie die Qualifikation für die Kindertagespflege.
Kinderpfleger/innen werden als pädagogische und pflegerische Ergänzungskräfte ausgebildet, welche in Kindertageseinrichtungen Hand in Hand mit sozialpädagogischen Fachkräften und Eltern zusammenarbeiten. Bei allen Aktivitäten steht das Kind in seinen unterschiedlichen Entwicklungsstufen und mit seinen verschiedenen Bedürfnissen im Mittelpunkt.
| Aufnahmevoraussetzung |
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| Dauer/Organisation |
Zwei Jahre
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| Ziele |
"Staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in" und nach bestandener Prüfung, mittlerer Schulabschluss (FOR) Besonderheit |
| Perspektive |
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| Praktikum |
Die Ausbildung wird in der Regel gegenfinanziert.
Die Anträge müssen bis zum 30.04.2022 durch den Träger bei der Bezirksregierung gestellt werden. |
Der Unterricht ist in drei Lernbereiche gegliedert und umfasst Theorie sowie Praxisanteile:
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Berufsübergreifender Lernbereich |
Berufsbezogener Lernbereich | Differenzierungsbereich |
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Durch den Unterricht soll die Schülerin/der Schüler befähigt werden, als Fachkraft mit erzieherischen, pflegerischen und hauswirtschaftlichen Kenntnissen die Pflege und Erziehung der Kleinst- und Kleinkinder bis zum Schuleintritt zu unterstützen.
Kinderpfleger/innen ...
- betreuen Säuglinge und Kleinkinder,
- fördern die Entwicklung durch pädagogisch wertvolle Spiele,
- sorgen für die körperliche Pflege der Kinder,
- bereiten Mahlzeiten für die Kinder zu,
- leiten die Kinder zum Sprechen, Malen, Basteln, Musizieren usw. an,
- planen altersgerechte Angebote unter der Berücksichtigung von z.B. sozialen und kulturellen Hintergründen
und - unterstützen die erzieherischen Maßnahmen der Eltern und Erzieher/innen.
Diese Aufgaben verlangen von der Kinderpflegerin/ dem Kinderpfleger Selbständigkeit, Kontaktfreudigkeit, geistige und körperliche Beweglichkeit und vor allem Freude am Umgang mit Kindern.
Hinweis:
Die fachpraktischen Leistungen werden auf dem Zeugnis mit einer Note ausgewiesen.
Bei einer mangelhaften Leistung in diesem Fach ist eine Versetzung und/oder Zulassung zur Berufsabschlussprüfung ausgeschlossen. Die Auszubildenden werden durch Fachlehrer/innen am Praktikumsort betreut und beurteilt.