Bildungsgänge im Sozial- und Gesundheitswesen

Durch den Besuch der verschiedenen Bildungsgänge in der Fachrichtung Sozial- und Gesundheitswesen können die allgemeinbildenden Abschlüsse Mittlerer Schulabschluss, Fachhochschulreife oder allgemeine Hochschulreife in Kombination mit beruflichen Qualifikationen oder Berufsabschlüssen erworben werden.

Bildungsgang Aufnahmevoraussetzungen Dauer Allgemeinbildender Abschluss Berufliche Qualifikation
Berufsfachschule Gesundheit, Erziehung und Soziales, Fachrichtung Gesundheitswesen (BGB) Erweiterter Erster Schulabschluss 1 Jahr Mittlerer Schulabschluss Berufliche Grundbildung
Berufsfachschule Gesundheit Erziehung und Soziales, Fachrichtung Kinderpflege (BFK) Erweiterter Erster Schulabschluss 2 Jahre Mittlerer Schulabschluss Berufsabschluss: Staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in
Berufsfachschule Gesundheit / Erziehung und Soziales, Fachrichtung Kinderpflege - Praxisintegrierte Form (BKP) Erweiterter Erster Schulabschluss nach 10 Vollzeitschuljahren
und
Nachweis eines Praktikumsvertrags über zwei Jahre
sowie weitere Voraussetzungen
2 Jahre Mittlerer Schulabschluss Berufsabschluss: Staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in
Berufsfachschule Gesundheit Erziehung und Soziales, Fachrichtung Sozialassistenz (BFS) Erweiterter Erster Schulabschluss 2 Jahre Mittlerer Schulabschluss Berufsabschluss: Staatlich geprüfte/r Sozialassistent/in
Höhere Berufsfachschule Gesundheit, Erziehung und Soziales (HBS) Mittlerer Schulabschluss bzw. Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe / Versetzung in die Einführungsphase 2 Jahre Fachhochschulreife Berufliche Kenntnisse
Fachoberschule Gesundheit, Erziehung und Soziales (FOS) Mittlerer Schulabschluss bzw. Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe / Versetzung in die Einführungsphase 2 Jahre Fachhochschulreife Berufliche Kenntnisse
Berufliches Gymnasium Gesundheit und Soziales (Erzieher/in AHR) GOS Mittlerer Schulabschluss mit Qualifikation zum Besuch der gymnasialen Oberstufe bzw. Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe / Versetzung in die Einführungsphase 3 Jahre Allgemeine Hochschulreife Staatlich anerkannte(r) Erzieher(in)
Fachschule für Sozialpädagogik (FSP)
Mittlerer Schulabschluss
und
Abschluss der HBS
oder
Abschluss der FOS
oder
Abschluss eines einschlägigen Berufes
(z.B. BFK)
2 Jahre Fachhochschulreife Staatlich anerkannte(r) Erzieher(in)
Fachschule für Sozialpädagogik (PIA)
Mittlerer Schulabschluss
und
Abschluss der HBS
oder
Abschluss der FOS
oder
Abschluss eines einschlägigen Berufes
(z.B. BFK)
2 Jahre Fachhochschulreife Staatlich anerkannte(r) Erzieher(in)